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Stand: 29.10.2021 Autor: Alexander Kohl

Dienstunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung und Beamte

Beamte benötigen eine Dienstunfähigkeitsversicherung, genauer eine sogenannte „Dienstunfähigkeitsklausel“ in den Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung.  Die „Dienstunfähigkeitsklausel“ ist für Beamte der grundlegende Baustein einer Absicherung. Nur wenige Versicherer bieten diesen an.

Warum bieten nur wenige Versicherer eine Dienstunfähigkeitsklausel an?

Was ist der Hintergrund? Wir vermuten Folgendes: Als die Telekom von der Bundesregierung privatisiert wurde, wurden viele Beamte in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt. Einige private Versicherungsgesellschaften hatten plötzlich Tausende Leistungsfälle, die allerdings mehr politisch als medizinisch begründet waren. Deshalb zogen sich die meisten Versicherer aus diesem Geschäftsfeld zurück.

Achten Sie genau auf die Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel. Es muss sich um eine sogenannte „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ handeln.

Die Formulierungen der verbliebenen Versicherer zur Dienstunfähigkeit müssen sehr genau und kritisch betrachtet werden. Sie sollten auf alle Fälle einen Fachmann hinzuziehen. Auf die einzelnen Fallstricke hier einzugehen, würde den Rahmen sprengen. Auch werden die Klauseln immer wieder von den Versicherern angepasst. Fragen hierzu und zu anderen Punkten gerne an uns, Anruf genügt: 06220 – 52 12 52.

Zusätzlich ist bei der Absicherung einer Dienstunfähigkeit zu beachten: Besondere, einschränkende Klauseln gelten für Beamtenanwärter, Soldaten, Feuerwehrleute und ähnliche Berufe.