Abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die abstrakte Verweisung kommt heute nur noch in wenigen Versicherungsbedingungen vor. Dennoch ist es einer der wichtigsten Punkte, auf die man achten muss. Sie sollte keinesfalls Bestandteil eines BU-Vertrages sein.

Wie wird die abstrakte Verweisung definiert?

Definition: Die abstrakte (lateinisch: abstractus „abgezogen“) Verweisung ermöglicht es dem BU-Versicherer den Versicherten auf jede andere Tätigkeit zu verweisen, die er ausüben könnte. Die rein abstrakte Möglichkeit reicht hier aus. Verbraucherfreundlich ist hingegen die sogenannte konkrete Verweisung. Hier kann der Versicherer nur auf eine Tätigkeit verweisen, die der Versicherte ausübt.

Meistens wird in dieser Klausel das Verweisungsrecht des Versicherers auf die „bisherige Lebensstellung „des Versicherten eingeschränkt. „Bisherige Lebensstellung“ bedeutet nach der Rechtsprechung (meist) 70 bis 80 Prozent des Einkommens des Versicherten. In den Bedingungen sollte die „Bisherige Lebensstellung“ mit 80 % des bisherigen Einkommens definiert sein, achten Sie darauf. 

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Was bedeutet es, wenn die Versicherungsbedingungen eine abstrakte Verweisung beinhalten?

Durch die abstrakte Verweisung ist es dem Versicherer möglich, mit Hinweis auf andere, mögliche berufliche Tätigkeiten, die Leistung zu verweigern.

Dabei spielt es keine Rolle, ob beispielsweise freie Stellen zur Verfügung stehen. Die Frage, ob die andere Tätigkeit tatsächlich ausgeübt werden kann, ist zusätzlich ein möglicher Streitpunkt.

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Was ist der Unterschied in der Praxis zwischen abstrakter und konkreter Verweisung?

Die abstrakte Verweisung ermöglicht es dem Versicherer abstrakt auf irgend eine Tätigkeit zu verweisen, die noch ausgeübt werden könnte, siehe oben. Bei der konkreten Verweisung bezieht sich der Versicherer auf eine konkret von Ihnen ausgeübte Tätigkeit. 

Die konkrete Verweisung kommt und er Praxis zum Tragen, wenn eine BU-Leistung beantragt wurde und der Versicherer nach einer gewissen Zeit überprüft, ob der Versicherte weiterhin berufsunfähig ist.

Bevor wir auf den Unterschied in Beispielen eingehen, sind noch zwei Punkte zu beachten. In guten Bedingungen (achten Sie darauf!) wird die konkrete Verweisung mit zwei weiteren Kriterien verknüpft: Der Lebensstellung (nach Rechtsprechung das Einkommen oder direkt in den Versicherungsbedingungen definiert, siehe oben) und die Ausbildung und Erfahrung.

Hier kann es folgende Szenarien geben:

Ausgangslage: Ein kaufmännischer Angestellter war international für sein Unternehmen tätig. Nach mehreren Bodenscheiben-Operationen über 8 Monate konnte er nicht mehr längere Reisen unternehmen. Er erhält vom BU-Versicherer die Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung.

1. Wenige Monate nach den Operationen bekommt er ein Angebot einer Firma, im Innendienst zu arbeiten. Er bekommt das gleiche Gehalt. Hier stellt der Versicherer die Leistung ein, da der Versicherte konkret eine Tätigkeit ausübt, und diese seiner Lebensstellung (gleiches Gehalt) und seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht.

2. Auch im zweiten Fall bekommt der Versicherte ein Arbeitsangebot, diesmal allerdings nur als Halbtagskraft, mit ca. 60 % seines vorherigen Einkommens. Er nimmt das Angebot an, da er nicht den ganzen Tag zuhause sein will. Der Versicherer seiner Berufsunfähigkeitsversicherung überprüft seine konkret ausgeübte Tätigkeit. Sie entspricht seiner Ausbildung und Erfahrung, allerdings nicht seiner Lebensstellung (Gehalt) vor Eintritt der BU. Der Versicherer leistet in voller Höhe weiter. Bei einer privaten BU wird das bezogene Gehalt nicht angerechnet.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen, Anruf genügt: 06220 52 12 52

Unser Tipp:

Achten Sie darauf, dass es in den Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung klar lautet: „Die abstrakte Verweisung ist ausgeschlossen“. Versuchen Sie nicht, eine Klausel selbst zu interpretieren. Eine abstrakte Verweisung darf in den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht enthalten sein, wenn Sie eine richtige Absicherung im Falle einer BU wollen. . Übrigens: Lassen Sie auch nicht den Hinweis gelten, dass bei Selbständigen diese Klausel nicht relevant ist.

Die Dynamik ein sehr wichtiger Baustein für Ihre BU

Es gibt noch viele weitere Punkte zu beachten …

Die abstrakte Verweisung ist einer von sehr vielen Punkte, die in den Versicherungsbedingungen zu beachten sind

Unsere Leistung für Sie:

In unserer Beratung berücksichtigen wir den Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Ebenso sämtliche anderen Bedingungspunkte, die bei einer sehr guten BU zu beachten sind. Fordern Sie einfach Ihren BU-Vergleich an.

Aktualisiert am 2. November 2019