Berufsunfähigkeitsversicherung und Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
Berufsunfähigkeitsversicherung und Beamte
Beamte liegen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung falsch! Sie benötigen eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Die Gefahr, arbeitsunfähig zu werden ist bei Beamten nicht ausschlaggebend. Ausschlaggebend ist der Fall, dass die Dienstunfähigkeit festgestellt wird. Der Versicherer einer Berufsunfähigkeitsversicherung würde dies nicht prüfen, er würde prüfen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Berufsunfähigkeitsversicherung in Angestellte im öffentlichen Dienst
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind meist durch die Versorgungsanstalten des Bundes oder der Länder (VBL) zusätzlich abgesichert. Sie sollten sich daher zunächst erkundigen, welche Ansprüche Sie haben. Dadurch können Sie Ihre Versorgungslücke besser abschätzen.
Aber leider gilt bei diesen Versorgungen meist: Es wird nur gezahlt, wenn auch die gesetzliche Rentenversicherung die Erwerbsminderung anerkennt. Dies sollte bei der Höhe der privaten BU-Versorgung berücksichtigt werden.