Was ist ein Versicherungsmakler?
Ein Versicherungsmakler übernimmt die Vermittlung von Versicherungsverträgen ohne von einer Gesellschaft damit betraut zu sein (§ 59 III VVG). Im Gegensatz zu einem gebundenen Vertreter ist er nicht an das Versicherungsunternehmen gebunden, sondern an den Auftrag des Kunden.
Der Versicherungsmaler ist somit „Vertreter des Versicherungsnehmers“, also Ihnen, nicht des Versicherungsunternehmens.
Der Versicherungsmakler wird für seinen Kunden und dessen Interessen tätig. Dies hat der Bundesgerichtshof schon in seinem „Sachwalterurteil“ von 1985 festgestellt (BGH 22.05.1985 Az. IV a ZR 190/83).
Versicherungsmakler: Eine erlaubnispflichtige Tätigkeit
Der Beruf des Versicherungsmaklers ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Die Erlaubnis muss über die Industrie- und Handelskammer erteilt werden. Darüber hinaus muss er im Vermittlerregister registriert sein.
Vergütung des Versicherungsmaklers
Der Versicherungsmakler erhält nach erfolgreicher Vermittlung eine Courtage vom Versicherungsunternehmen. Die Höhe des Beitrags für die Versicherung richtet sich nicht danach, über wen der Vertrag vermittelt wurde.
Die Beiträge bleiben gleich, egal, ob Sie einen Vertrag über ein Versicherungsunternehmen direkt, über einen seiner Vertreter oder über einen Versicherungsmakler einreichen. Vorteil einer Vertragseinreichung über einen Versicherungsmakler
Der Versicherungsmakler ist von den Versicherungsunternehmen unabhängig (§ 59 III VVG). Er ist Sachwalter seines Kunden. Dies bedeutet, dass Sie bei der Einreichung eines Versicherungsvertrages über einen Versicherungsmakler einen unabhängigen Ansprechpartner haben, der Ihre Interessen vertritt, ohne Mehrkosten.