Info: BU und Ihr Beruf
In manchen Berufen, sind Besonderheiten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten. In einer BU für Ärzte und Mediziner sollte eine sogenannte „Infektionsklausel“ enthalten sein. Beamte benötigen keine Berufsunfähigkeits-, sondern eine Dienstunfähigkeitsversicherung.Möglicherweise gibt es auch genau in Ihrer Tätigkeit Besonderheiten. Wichtig ist dabei, dass nicht nur in den Bedingen darauf geachtet wird. Vielmehr ist dann oft die Einstufung des Berufes individuell mit dem Versicherer zu klären. Achten Sie darauf!
Die Quote der BU-Fälle ist natürlich von Beruf zu Beruf sehr unterschiedlich. er Berufst auch einer der wesentlichen Faktoren für den Monatsbeitrag, den Sie zahlen müssen. Auf der folgenden Seite nennen wir Ihnen einige BU-Quoten abhängig vom Beruf.
Kammerberufe erhalten Leistungen im Falle der Berufsunfähigkeit durch das Versorgungswerk. Jedoch heißt es hier sehr genau hinzuschauen, denn oft gibt es Leistungen erst ab 100 % Berufsunfähigkeit. Lesen Sie auf dieser Seite weiter …
Beamte benötigen für eine richtige Absicherung unbedingt eine Dienstunfähigkeitsklausel. Was dies bedeutet, lesen Sie auf folgender Seite:
Dienstunfähigkeitsversicherung
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